Stellungnahme der Bürgerinitiative Gegenwind Saustrup gegen die geplante Windparkanlage der BWP Flarup und Co. KG in Saustrup
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Mitbürger und Gemeindevertreter,
im Namen der Bürgerinitiative möchten wir hiermit unsere erheblichen Bedenken gegen den Bau der geplanten Windparkanlage äußern.
Dabei beziehen wir uns auf mehrere schwerwiegende Punkte, die sowohl den Schutz der betroffenen Anwohner als auch den Erhalt der natürlichen Lebensräume betreffen.
1. Unzureichender Abstand zur Wohnbebauung
Ein zentrales Anliegen unserer Bürgerinitiative ist der mangelnde Abstand der geplanten Windkraftanlagen zu den Wohnsiedlungen. Die derzeitigen Planungen sehen vor, dass die über 200-220m hohen Anlagen mit knapp 7MW Leistung in einer Entfernung von 400m zu den Wohngebäuden der Ortsteile Bünderies und Flarup (Gemeinde Saustrup), Fraulund (Gemeinde Rügge) und in weniger als 1000m zu den Siedlungen in der Gemeinde Norderbrarup errichtet werden sollen. Dies entspricht nicht den Anforderungen an den Gesundheitsschutz der Anwohner. Die unwahrscheinliche Höhe lässt sich am besten skizzieren, indem man sich diese visualsiert. So würde der Kölner Dom und das Riesenrad auf dem Brarup Markt zusammen die Höhe der Anlagen noch unterschreiten.
Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass Lärmemissionen von Windkraftanlagen bei unzureichendem Abstand zu erheblichen gesundheitlichen Belastungen führen können, darunter Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Stresssymptome.Die Lärmbelästigung würde Tag und Nacht erfolgen und es ist daher unverständlich, warum in diesem Fall der Mindestabstand nicht aus Rücksicht auf die Gesundheit der Bevölkerung vergrößert wird.
Die Lärmemissionen wären nicht nur eine gesundheitliche Belastung, sondern auch eine massive Beeinträchtigung der Lebensqualität der betroffenen Anwohner. Sie führen darüber hinaus in direkter Konsequenz zu einem immensen Wertverlust (bis zu 30%) der betroffenen Immobilien.
2. Intransparente und überstürzte Vorgehensweise
Ein weiteres und besonders akutes Problem sehen wir in der Vorgehensweise bei der Antragsstellung. Die Bevölkerung, insbesondere die der stark betroffenen Nachbargemeinden Norderbrarup, Mohrkirch und Rügge, wird nicht ausreichend in die Planungsprozesse einbezogen oder überhaupt informiert. Viele Bürgermeister der betroffenen Gemeinden erfuhren erst sehr spät und teilweise nur über Dritte von der geplanten Errichtung des Windparks.
Die Informationsveranstaltung am 15.10.2024 informierte ausschließlich die BürgerInnen der Gemeinde Saustrup über die Pläne der BWP Flarup GmbH & Co. KG , welche eine Einladung in den Briefkasten erhielten. Die Bürgermeister der ebenso betroffenen Gemeinden Norderbrarup, Mohrkirch und Rügge sind erst durch eine in Saustrup betroffene Bürgerin auf das Vorhaben aufmerksam gemacht worden.
Die Informationsveranstaltung, die tatsächlich vor allem dem Zweck der Werbung diente, bot zu wenig Raum für einen entsprechenden Austausch mit den betroffenen Bürgern und Bürgerinnen. Wir müssen außerdem feststellen, dass die Informationen, die der Bevölkerung über das geplante Vorgehen zur Antragsstellung gegeben wurde in entscheidender Weise von der Realität abweicht. Herr Gershoff erweckte am Informationsabend den Eindruck einen Bauantrag (Privelegiertes Bauen) zu beabsichtigen. Dieses Vorgehen würde einen Einfluss der Gemeinde auf den Prozess ausschließen, sodass auch eine Einflußnahme der Bürger und Bürgerinnen auf ihre Gemeindevertretung und Bürgermeisterin einflusslos blieben.
Die Bürgermeisterin selbst gab auf Nachfragen der betroffenen Bürgerinnen ebenso zur Antwort, dass die Gemeinde und sie selbst keinen Einfluss auf eine entsprechende Planung hätten. Dies ist schlicht falsch. Denn in dem Fließtext der Powerpointpräsentation zur Veranstaltung wird im Gegensatz zum mündlichen Beitrag bereits doch das gemeindliche Vorgehen mit Bauleitplanung angekündigt.Insofern ist die BWP Flarup GmbH & Co. KG zwingend angewiesen auf die Gemeindvertretung.
Auf der Gemeinderatsversammlung vom 23.10.2024 trat Herr Gershoff in Anwesenheit der beteiligten Mitglieder der BWP Flarup GmbH & Co. KG vor die Gemeindevertretung und plädierte für das Einleiten eines Bauleitplanes durch die Gemeinde Saustrup und wirkte dementsprechend auf die Vertreterinnen ein. Ein solches Vorgehen kann ausschließlich durch die Gemeinde angestrebt werden und macht einen eklatanten Unterschied zu der auf der Informationsveranstaltung dargestellten Antragsplanung. Hinzu war für die Saustruper BürgerInnen aus der Tagesordnung der Gemeindesitzung nicht zu entnehmen, dass der Windpark überhaupt thematisiert werden würde, sodass nur ein kleiner Teil der betroffenen Anwohner von der Thematik Windpark auf der Sitzung Kenntnis hatten. Dieses Vorgehen erweckt keinen transparenten Eindruck.
Besonders gravierend ist auch der Umstand, dass die momentane politische Ausnahmesituation durch den fehlenden Regionalplan im Planungsbezirk 1 bewusst ausgenutzt werden soll. Die offensichtliche Nichteignung der Fläche ist den an der Planung Beteiligten bewusst. Herr Gershoff gab auf der Gemeinderatssitzung auf wiederholte Nachfrage zu, dass der Regionalplan bewusst nicht abgewartet wird, da die Befürchtung besteht, dass die Fläche unter regulären Voraussetzungen rausfallen würde.
Dieser Mangel an Transparenz und die offenbar überstürzte Umsetzung des Projekts schüren das Misstrauen in der Bevölkerung. Eine umfassende, frühzeitige und offene Bürgerbeteiligung ist jedoch unabdingbar, um solche großangelegten Infrastrukturprojekte auf einer demokratischen und fairen Grundlage zu realisieren. Der von der Landesregierung viel gelobte Windfrieden wäre massiv angegriffen. Der Frieden in den betroffenen Gemeinden ist es tatsächlich schon jetzt.
3. Missachtung des Biotopverbundes und der ökologischen Folgen
Besonders gravierend ist der Umstand, dass die Pläne zur Errichtung des Windparks den regionalen Biotopverbund in keiner Weise berücksichtigen. Die vorgesehene Fläche liegt in einem Gebiet, das für viele gefährdete Arten als Rückzugs- und Lebensraum dient.
Das zusammenhängende Waldgebiet Saustruper Gehege und Flarupholz ist auf Grund seiner Größe besonders selten und schützenswert in der Region Angeln. Die ökologische Bedeutung des Lebensraums auf dem betroffenen Gebiet war bereits im Jahr 2012 der Grund, dass die Gemeinde Saustrup der Vorhaben der Windparkanlage eine Absage erteilte.
An diesen berechtigten Ausschlusskriterium hat sich bis heute nichts geändert. Windkraftanlagen können durch Schattenschlag, Lärm und das Risiko des Vogelschlags erhebliche Störungen verursachen und somit die lokale Artenvielfalt nachhaltig gefährden. Insbesondere Zugvögel und Fledermäuse sind von den rotierenden Rotorblättern betroffen. In dem geplanten Gebiet leben nachweislich Großvögel, wie zum Beispiel der Seeadler, Uhu, Rotmilan und Rohrweihe. Auch die in Norderbrarup lebenden und alljährlich brütende Störche halten sich über beziehungsweise zwischen den umschließenden Waldgebieten auf. Sie nutzen das Auengebiet mit den Wiesenstreifen welches direkt zwischen den beiden geplanten Windkraftanlagen hindurchführt als Nahrungsquelle.
Der Bau in einem so ökologisch sensiblen Gebiet steht im maßgeblichen Widerspruch zu den Zielen des Natur- und Artenschutzes. Der Biotopverbund, der dem Schutz zusammenhängender Lebensräume dient, wird bei der Planung dieses Windparks schlicht ignoriert. Desweiteren stellen die Anlagen eine starke Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und schränkt die Nutzung des Saustruper Gehege/ Flarupholz als Naherholungsgebietes immens ein. Es fehlt eine detaillierte Untersuchung der ökologischen Auswirkungen und der Frage, wie diese durch alternative Standorte vermieden werden könnten.
4. Problematik der Zuwegung
Ein weiterer entscheidender Kritikpunkt ist die bis dato ungeklärte Zuwegung eines so schwer zugänglichen Gebiets. Hier halten sich die Planenden bewusst mit Informationen zurück, denn der Bau einer kilometerlangen Zuwegung für Bau und Wartung ist ein weiterer massiver Eingriff in die Angeliter Landschaft mit prägenden Knicks die nach §21 Abs.1 zu den gesetzlich geschützten Biotopen gehören. Der schwerwiegende Eingriff in das betroffene Gebiet stellt im Verhältnis zu lediglich zwei geplanten Anlagen ein unverhältnismäßige Zerstörung der ökologisch wertvollen Lebensräume und kulturhistorischen Landschaft da.
Fazit
Die geplante Windparkanlage stellt aufgrund des zu geringen Abstands zur Wohnbebauung, der intransparenten Planungsprozesse und der Vernachlässigung ökologischer Schutzgebiete eine ernsthafte Bedrohung für die Lebensqualität und Gesundheit der Anwohner sowie für den Erhalt der Artenvielfalt dar. Wir fordern daher die Gemeindevertretung auf sich von einer Bauleitplanung zu distanzieren und vor allem sich vor einer Abstimmung mit allen Gesichts-und kritikpunkten und vor allem den Belangen der Bürgeschaft auseinanderzusetzen. Wie erwarten eine umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung, die den Biotopverbund und den Anwohnerschutz in den Mittelpunkt stellt. Wir weisen die Gemeindevertretung und insbesondere die Bürgermeisterin Frau Blesken auf die Pressemitteilung der Landesregierung SH vom 5.12.2023 hin und möchten folgenden Auszug zitieren:
„Planende Gemeinden sollen nach dem Willen des Landes nachweisen, dass sie ihre Windenergiegebiete mit den benachbarten Gemeinden abgestimmt und die öffentlichen Stellen beteiligt haben. […] “ Auf die Gemeinden, die die Öffnungsklausel nutzen wollen, kommt eine große Verantwortung zu. Ich setze hohes Vertrauen in unsere Gemeinden, dass sie in ihrer Bauleitplanung alle Schutzbelange sorgfältig abwägen und ihre Bürgerinnen und Bürger im Planungsprozess mitnehmen“, erklärt Sütterlin-Waack.
Wir stellen des Weiteren einen aus den oben genannten Aspekten resultierenden Fragenkatalog von Seiten der Bürgerschaft an die Gemeindevertretung zur Diskussion. Diese Fragen müssen nach Ansicht der Bürgerinitiative vor einem weiteren Planungsvorgehen explizit und öffentlich geklärt und berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Gegenwind Saustrup